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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zoll für gebrauchts aus dem Ausland?



Ex-Benutzer
8.March.2012, 20:41
Hi
kann mir jemand sagen ob ich Zoll abgaben für gebrauchte Artikel zahlen muss?

Konkret habe ich 2 Castle Regler gebraucht im OSE Forum (aus USA) gekauft.
Das Paket ist nun beim Zoll.

Muss ich Märchensteuer oder sonstige abgaben dafür bezahlen??
Gezahlt habe ich per Paypal.
Da es ja ein Privatverkauf war gibt es keine Rechnung.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.....

Jan-Nicolas
8.March.2012, 20:45
Klar musst Du - auch wenn gebraucht.
Im Zweifelsfall wird der Zoll die Regler in den USofA googeln und den Neupreis ermitteln ... und darauf ihre Abrechnung machen.
Wenn dann ausserdem keine CE-Unterlagen dabei liegen, schicken Sie´s im Zweifelsfall sogar zurück (oder so).
Ziemlich kitzlig das ganze ... Muß zwar nicht so laufen - wäre aber nicht das erste mal daß das so durchgezogen wird.

JN

Ex-Benutzer
8.March.2012, 20:46
Hi JN
das ging ja fix.....

CE sollte nicht das Problem sein es sind Castle Regler....

Jan-Nicolas
8.March.2012, 20:49
Mnjooh ... weiss grad nicht ob es auf die Umverpackung aufgedruckt oder in den Unterlagen ausgewiesen ist ... Die deutschen Distributoren packen sowas selbstverständlich dazu. Ich bezweifle ob dies bei den in den USofA vertriebenen Reglern der Fall ist - wieso auch !?
Ich will Dir jetzt keine Angst machen ... aber manchmal läuft es wirklich blöd !

JN

Ex-Benutzer
8.March.2012, 20:53
Hi
Angst????

Ich habe gerade nochmal die Bilder im Forum drüben angeschaut CE Aufkleber ist drauf....
http://forums.offshoreelectrics.com/attachment.php?attachmentid=70070&d=1304361198

Jan-Nicolas
8.March.2012, 20:56
Ich drück die Daumen !

JN

Hans
8.March.2012, 21:00
Hi Marcus,

wie JN schon schreibt, kann es sein dass man CE-Unterlagen von Dir fordert. Das wäre z.B. die Konformitätsbescheinigung eines Europäischen Importeurs. Die wirst Du nicht haben, da Du selbst der Importeur bist. :mad:

Das CE-Zeichen auf der Verpackung oder dem Produkt ist zweitrangig.
Eigentlich kannst Du nur darauf hoffen, dass der betreffende Zollbeamte sich da nicht so auskennt - was bei den meisten
der Fall ist. :cool:
Aber wenn Du Pech hast..... ärgern und ablegen unter E wie Erfahrungen.

Gruß Hans

Ex-Benutzer
8.March.2012, 21:03
Hi
Woher könnte ich für den Fall CE Unterlagen her bekommen?

Ich habe schon mal bei HORIZON angefragt nach anderer CC Produkten.
Da kam nicht mal eine Antwort....

Ich schaue ma nach was bei meinen anderen CC Reglern dabei war....

Jan-Nicolas
8.March.2012, 21:08
Schau doch mal auf deren Website - eventuell ist das da runter zu laden ?

Wie gesagt, kann sein daß wir hier jetzt grad über´s Ziel hinausschiessen.
Nur weiss ich, daß grad einige Leute erhebliche Probleme hatten, z.B. ihre Seakings durch den Zoll zu bekommen ... bis hin zum "Totalverlust" weil die einbehalten wurden.
Der Zoll ist da inzwischen flächendeckend ziemlich "auf Zack" ...

JN

Ex-Benutzer
8.March.2012, 21:19
Hi
also selbst bei den anderen Reglern die ich hier habe ist außer den Englischen Anleitung die man auch runter laden kann nichts dabei....

Ex-Benutzer
8.March.2012, 21:28
Hi
kann mir irgendwer sagen was das TBD bedeuten soll bei dem deutsche Distributor? (http://www.castlecreations.com/information/dealers.html#)

Klauso
8.March.2012, 21:31
Hi

Wisst ihr was mich so ankot... :bang Der Wulf und manche EU Länder können tun und lassen was er/Sie will/wollen , und wir dumme Schafe werden zur Kasse gebeten .
Bzw. bekommen ein schlechtes Gewissen ???????????????

Grüße Klaus

Ex-Benutzer
8.March.2012, 21:43
Weiß jemand ob Horizon überhaupt noch der deutsche Distributor ist?
Komischerweise habe die nicht ein castle Produkt auf deren site....

bruce1st
8.March.2012, 21:45
Hi
kann mir irgendwer sagen was das TBD bedeuten soll bei dem deutsche Distributor? (http://www.castlecreations.com/information/dealers.html#)

TBD = to be determined
noch festzulegen

ducfieber
8.March.2012, 21:45
Hallo Marcus,

mach dir keine Sorgen. Der Regler kommt schon durch.
Die "scharfen" Kontrollen mit einbehalt (Zerstörung oder zurück schicken) der Modellbauartikel hat wieder ein erträgliches Maß an genommen.

Nehme die PP-Rechnung mit, erkläre den Zöllnern das mit gebraucht usw u nehme am besten den Schriftverkehr mit. Das du nachweisen kannst wie du den Regler gekauft hast.
U vergesse dein Perso u deine Ec-Karte nicht:)

Gruß
Torsten

Hans
8.March.2012, 22:07
Hi Marcus,

ich könnte Dir alle Bestimmungen und Einschränkungen aufschreiben. Das wären mehrere Seiten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Du einen Zöllner erwischt, der das nicht kann, ist recht hoch.

Daher solltest Du erst einmal abwarten, ob's durchgeht. Wenn nicht, hast Du noch 2 Wochen Zeit, Unterlagen nachzuliefern. In diesem Falle würde ich Dir genau schreiben, welche das sind und wie Du sie möglicherweise bekommen könntest.

Gruß Hans

Ex-Benutzer
8.March.2012, 23:02
Danke für eure Hilfe.
Ich werde es morgen probieren und berichte dann.

GunnarH
8.March.2012, 23:05
Hi Marcus,

wie JN schon schreibt, kann es sein dass man CE-Unterlagen von Dir fordert. Das wäre z.B. die Konformitätsbescheinigung eines Europäischen Importeurs. Die wirst Du nicht haben, da Du selbst der Importeur bist. :mad:
...

Gruß Hans
Hallo Hans,
Hat sich da was geändert? War das nicht zumindest früher so dass der Inverkehrbringer die CE Konformitätserklärung vorweisen muss, man als Privatperson aber so lange man die Teile nur selber nutzt noch kein Inverkehrbringer ist?

Gruß
Gunnar

Hans
9.March.2012, 00:35
Hallo Gunnar,

ja, es hat sich einiges geändert. Beim Zoll findest Du dieses zur Produktsicherheit (http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Produktsicherheit/produktsicherheit_node.html) und dieses unter weiterführende Hinweise (http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Produktsicherheit/produktsicherheit_node.html).

Unter anderem steht dort:

Nach Artikel 27 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 765/2008 setzen die Zollstellen die Freigabe (Überlassung zum freien Verkehr) für das eingeführte Produkt aus, wenn einer der folgenden Sachverhalte festgestellt wird:

Das Produkt weist Merkmale auf, die Grund zu der Annahme geben, dass es bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung, sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine ernste Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder andere öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Verbraucherschutz darstellt;
dem Produkt liegen nicht die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft vorgeschriebenen schriftlichen oder elektronischen Unterlagen bei oder es fehlt die nach diesen Rechtsvorschriften erforderliche Kennzeichnung;
die CE-Kennzeichnung ist auf nicht wahrheitsgemäße oder irreführende Weise auf dem Produkt angebracht.

Die Zollstellen informieren in diesen Fällen die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Diese entscheiden, ob die Waren nach den Produktsicherheitsvorschriften in den freien Verkehr überführt werden können oder wieder ausgeführt oder vernichtet werden müssen.


Punkt 2 ist erfüllt, wenn die Konformitätserklärung fehlt.
Punkt 3 ist erfüllt, wenn kein Europäischer Inverkehrbringer auf dem Produkt/der Verpackung angegegeben ist.

Gruß Hans

Ex-Benutzer
9.March.2012, 14:44
:)Entwarnung:)

Hat alles geklappt und ich musste es nur ganz normal verzollen.
:thx: für eure Hilfe

Hans
9.March.2012, 14:53
Siehste, hab ich doch geahnt. :hi5:
Und ich hab 'nen Haufen Schreibkram gespart.

Wehe, wenn jetzt die beiden Regler kaputt sind..... :lol: :lol:
Gruß Hans

Ex-Benutzer
9.March.2012, 15:20
Och man Hans
Du bist gemein....

jetzt muss ich in den Keller gehen und die Regler ausprobieren....