Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auf welchen Gewässern ist fahren erlaubt?
Essig
26.April.2010, 12:53
Hallo,
wollte mal fragen auf welchen Gewässern das fahren mit Elektro- bzw. Benziner-Booten erlaubt ist.
Ich hab mit der Sufu nichts gefunden und auch die Suche im Rest des Internets war nich wirklich erfolgreich.
Ich hab viele teilweise widersprüchliche Aussagen gelesen, daher wolle ich hier mal fragen.
Dass es im Naturschutzgebiet verboten ist ist ja klar (Öle und Lärm), aber was ist mit Seen auf denen Ruderboote fahren? Ich hab nen kleinen Jungen gesehen der auf so einem See mit einem Feuerlöschboot gefahren ist (da wird glaube ich niemand was sagen) aber ein "richtiges" RC-Boot ist ja was ganz anderes...
Gehe ich richtig in der Annahme dass es (ausser bei eingezäunten Seen die in Privatbesitz sind) nur auf Gewässern erlaubt ist auf denen Motor-schifffahrt (in groß) betrieben wird?
Evtl ist die Antwort dann auch was für den "newbie-Thread" :)
Grüße vom Essig
Gute Frage! Bisher hatten wir an Badeseen in Bremen mit Rennbooten noch nie Probleme....im Frühling/Herbst am Strand, in der Badesaison an einer abgelegenen Stelle....
K_Mar
26.April.2010, 17:02
Hallo,
der SMC-KA ist immer im Rheinhafen an der Molenspitze zwischen Becken 1 und 2 auch mit Verbrennern unterwegs.
Gruß Klaus
yachti
26.April.2010, 17:21
Hier gibts was zu lesen, ist ein umfangreiches Thema:
http://www.rc-raceboats-world.de/forum/showthread.php?t=11873
Essig
26.April.2010, 20:58
Hmm, für mich hört sich das so an als ob es keine richtigen Bestimmungen gibt wo was erlaubt ist.
In dem verlinkten Thread ist sind Szenarien geschildert die ich absolut nicht verstehe.
Wenn dir ein Schwengelschwingender FKK'ler auf einem Privatgrundstück (nicht seins), an einem von uns privat
gepachteten See erklärt, das er jetzt hier seine E... in der Sonne braten will (was ja eigentlich nur an
ausgewiesenen Plätzen erlaubt ist), was willst dann machen, zusammenpacken und gehen...........
Ach ich vergass, auf dem Grundstück hatten nur wir eine Betretungserlaubnis......... (wobei nun die Betonung
auf "HATTEN" liegt)
Darf ich an wohl an einem Baggersee (wird noch gebaggert, baden verboten!) fahren solange ich dort (wiederrechtlich badende) Gäste nicht gefährde?
Oder riskiere ich auch hier dass die Herren in ihren, neuerdings blauen, Autos auftauchen und mich des Platzes verweisen?
Kann ja sein, dass jemand bis jetzt nie Probleme hatte, aber geduldet zu sein heißt nicht die Erlaubnis zu haben (ich kenne das zu gut, wohne an einer von einer großen deutschen Autofirma gepachteten Betonpiste. Am Wochenende sind dort immer viele Leute, RC-Autos, Skater usw., unter der Woche wird man aber unter Androhung von Strafe verscheucht).
yachti
26.April.2010, 21:28
Darf ich an wohl an einem Baggersee (wird noch gebaggert, baden verboten!) fahren solange ich dort (wiederrechtlich badende) Gäste nicht gefährde?
Wenn in einem Gewässer jemand badet, verbietest Du dir das Fahren des Rennbootes natürlich selber :D, fahren kannst Du dann auf gar keinen Fall!!!
Selbst wenn Dein Böötle nur 30Km/h schnell ist, willst Du doch niemals den Kopf eines Schwimmenden dort treffen....
Egal ob irgendwo noch gebaggert wird oder nicht, Du solltest dir mindestens eine Erlaubnis vom Betreiber/Eigentümer einholen. Pauschal kann dir diese Frage niemand beantworten!
Generell ist es mit Verbrennern noch schwieriger, ein geeignetes Fahrgewässer zu finden
Essig
26.April.2010, 21:44
mit dem "niemanden gefährden" dachte ich an das abgelegene Ufer, weit genug weg von allen schwimmern, hören kann man aber den Lärm gut, auf dem Wasser steht logischerweise nichts im weg :)
Ich fahre übrigens nen E-Boot
Hmm, werde mal die vom Kieswerk fragen...
Du hast die Frage schon selbst beantwortet.
Ist dort ein Kieswerk, so ist es kein öffentliches Gelände. Also musst Du den Eigentümer fragen. Hat der das Gelände zum Abbau gepachtet, muss er den Verpächter (die Landesbehörde) fragen. Letztere hat in solchen fällen meist Auflagen, die den letzten Funken Spaß verderben können.
Stinker kannst Du fahren, wo auch erwachsene Stinker ohne Geschwindigkeitsbeschränkung fahren dürfen. Im Bereich Hamburg wäre das z.B. auf der Elbe zwischen Oortkaten und Geesthacht.
Für alle anderen Bereiche der See- und Binnenschiffahrtsstra0en brauchst Du eine Ausnahmegenehmgung.
Bei Seen kannst Du davon ausgehen, dass die meisten an irgendwelche Leute oder Vereine verpachtet oder mit Nutzungsrechten versehen sind, wodurch die Freigabe zum Bootfahren schnell zu einem Spießrutenlauf durch Behörden werden kann.
Gruß Hans
Funfahrer
2.May.2010, 12:55
Verbotsschilder habe ich auf unseren Seen noch nicht entdeckt, aber klar, bei Badegästen ein No-go. Dafür habe ich ja auch meine Einschläferfuhre, die ist unverdächtig und fährt leise bis an den FKK.... :D
Im Sommer natürlich blöd, weil eben überall Badegäste, da müssen wir schon mal in Ecken, da möchte ich nicht ins Wasser, wenn das Bötchen Pause machen möchte....
Ich denke, Verbrenner sind eher verpönnt, als E-Modelle. Aber in wie fern da länderspezifische Gesetze vorhanden sind (und da gibt es im Paragraphendschungel bestimmt etwas), das wüsste ich auch gerne.
MaFL
14.August.2020, 14:24
Hallo Raceboater,
ich hab mal bei der Wasserschutzpolizei angefragt wie es mit dem Befahren des Rheins mit meinem Elektrorennboot (Lizard Extreme 67 km/h schnell) rechtlich aussieht. Hier die Antwort:
bezugnehmend auf Ihre u. a. Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass u. a. der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit dieser Fragestellung befasst hat.
"Das Befahren von Gewässern mit den im einzelnen vom Kläger bezeichneten motorbetriebenen Modellbooten stellt eine Benutzung nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 WHG dar, die nach § 2 Abs. 1 WHG einer behördlichen Gestattung bedarf" (siehe Anlage Rn 8).
Das nordrhein-westfälische Staatsrecht regelt darüber hinaus im § 19 Landeswassergesetz den Gemeingebrauch (siehe Anlage). Die Benutzung eines Modellbootes unterfällt auch in Nordrhein-Westfalen nicht dem Gemeingebrauch (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Rn 13, siehe Anlage). Modellboote sind keine Wasserfahrzeuge.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen kurzen Ausführungen zunächst weiter geholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Polizeihauptkommissar
Gruß
Marc
Genesis1983
15.August.2020, 10:38
Der Thread stammt aus dem Jahre 2010......
GunnarH
15.August.2020, 16:59
Auch wenn das Thema seit 10 Jahren nicht mehr diskutiert wurde wärs ja wohl Quatsch einen neuen Thread aufzumachen, die Situation mit Fahrgewässern hat sich ja nicht gerade verbessert.
Wobei die ztierte Antwort der Wasserschutzpolizei bezüglich Gemeingebrauch lediglich für Landesgewässer gilt.
§3 Nr. 4 WHG betrifft wenn ich das richtig gegoogelt habe das einbringen von Stoffen in oberirdische Gewässer, das trifft wohl kaum auf Modellboote zu und ist somit Humbug.
Der Rhein ist außerdem eine Bundeswasserstraße und damit abgesehen von Naturschutzgebieten von Landesverordnungen nicht betroffen.
Wir haben im Industriehafen in Mainz schon öfters nen netten Plausch mit Beamten der Wasserschutzpolizei gehabt und da gabs nie Diskussionen dass wir irgendeine Genehmigung bräuchten oder dort nicht fahren dürften, pflichtgemäß weisen die jedesmal lediglich darauf hin auf Ruderer und Sportboote besondere Rücksicht zu nehmen.
Auch dass wir da 150+ fahren obwohl für Sportboote 6km/h gilt war nie ein Thema.
Gruß
Gunnar
plinse
15.August.2020, 18:34
...
Auch dass wir da 150+ fahren obwohl für Sportboote 6km/h gilt war nie ein Thema.
Gruß
Gunnar
Letztendlich geht es drum, Sog und Wellenschlag zu vermeiden und da haben Modellboote keine nennenswerte Wirkung.
Wenn dann die Rücksichtnahme offensichtlich funktioniert, hat die Waschpo auch besseres zu tun, als sich einen Verwaltungsvorgang anzulachen - außer es gibt halt Beschwerden, vor allem wenn sie die Beschwerden dann noch nachvollziehen können (Gefährdungen).
Ansonsten dürfte bei den Beamten die Neugierde überwiegen - natürlich gucken sie vorbei, probieren auch mal aus, ob man ihr Stahl-Dienstfahrzeug rammt oder sinnvoll reagiert :rolleyes: .
Meine bisherigen Kontakte zu den Beamten waren geprägt von Pragmatismus und gesundem Menschenversand - die Beamten als Menschen stelle ich mir bisher alle als angenehme Nachbarn vor.
Industriegewässer sind für Modellrennboote eigentlich ideal. Wenig "Kollisionen mit dem Naturschutz", damit keine Diskussionen, ob Menschen denken, dass gewisse Tiere sich gestört fühlen könnten - und dann schließen eben diese Menschen von sich auf die Tiere ;-) ...
Oese
21.August.2020, 15:34
Soweit ich weiß sind die regionalen Behörden (untere Wasserbehörde, Naturschutz) da sehr unterschiedlich. So kann es sein, dass Elektro-Modellboote als motorisiert aufgefasst werden, oder nur Verbrenner. Die WaPo sagt in ihrer Antwort ja sogar, dass Modellboote keine Wasserfahrzeuge seien.
In Lüneburg galten Modellboote als Wasserfahrzeuge, und das Bootfahren war zunächst unabhängig von der Geschwindigkeit dort gestattet, wo auch große Boote fuhren.
Wenn es das nicht ist stellt sich die Frage ob es überhaupt eine Gewässerbenutzung im rechtlichen Sinn ist. Vermutlich schon, aber eben nicht wirklich geregelt.
Einbringen von Stoffen, also Gewässerbenutzung nach WHG ist es bei E-Booten nach einhelliger Meinung nicht, wobei da strenggenommen auch Kühlwasser drunter fällt.
Probleme gibt es in der Setz- und Brutzeit bei ansonsten nicht befahrenen Gewässern. Da gilt Biotopschutz, Tiere dürfen also nicht beunruhigt werden. Was das heißt ist auch stark ermessensabhängig.
Vielerorts wurden diese Regelungen im Laufe der Zeit immer strikter ausgelegt. Inzwischen gibt es wieder weniger Modellbootfahrer, sodass man wieder toleranter ist.
Ich fahre auch einfach immer vorsichtig..
Oese
23.August.2020, 08:40
Haha gestern kam die Polizei an meinen geschützten Teich, war wegen Müll gerufen worden (einige Teenies können einfach nicht aufräumen nach ner verbotenen Party).
Wie auch immer, ich konnte unbehelligt weiterfahren. Bin etwas langsamer gefahren, es war aber auch außerhalb der Brut- und Setzzeit. Allerdings "Betreten, Angeln, Baden, offenes Feuer verboten". Naja, quasi "von Modellbootfahren verboten steht da ja nichts" :hi5: